OpenSUSE Lizenz

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LIZENZVEREINBARUNG
openSUSE(r) 11.1

Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für das Herunterladen, die Installation oder die Nutzung von openSUSE 11.1 und dessen Updates unabhängig vom Liefermechanismus. openSUSE 11.1 stellt eine dem Urheberrechtsgesetz der USA unterliegende Gemeinschaftsarbeit dar. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen gewährt Ihnen das openSUSE-Projekt eine Lizenz für diese Gemeinschaftsarbeit entsprechend der allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz Version 2. Indem Sie openSUSE 11.1 herunterladen, installieren oder nutzen, stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu.

openSUSE 11.1 ist ein modulares Linux-Betriebssystem, das aus Hunderten von Softwarekomponenten besteht. Die Lizenzvereinbarung zu jeder Komponente befindet sich im Allgemeinen im Quellcode der jeweiligen Komponente. Mit Ausnahme bestimmter Dateien, die die nachstehend erläuterte Marke „openSUSE“ enthalten, ermöglichen es Ihnen die Lizenzbedingungen zu den Komponenten, die jeweilige Komponente zu kopieren und weiterzugeben. Mit der potenziellen Ausnahme bestimmter Firmware-Dateien ermöglichen es Ihnen die Lizenzbedingungen zu den Komponenten, die jeweilige Komponente sowohl in Quellcode- als auch in Binärcodeform zu kopieren, zu ändern und weiterzugeben. Diese Vereinbarung stellt weder eine Einschränkung Ihrer Rechte im Rahmen der Lizenzbedingungen zu einer bestimmten Komponente dar, noch gewährt Sie Ihnen Rechte, die an die Stelle dieser Lizenzbedingungen treten.

openSUSE 11.1 und alle Komponenten einschließlich Quellcode, Dokumentation, Aufmachung, Struktur und Anordnung wurden vom openSUSE-Projekt und anderen mit einem Copyright versehen und sind durch das Urheberrecht und andere Gesetze geschützt. Der Rechtsanspruch auf openSUSE 11.1 und dessen Komponenten bzw. auf Kopien, Änderungen oder zusammengeführte Teile verbleibt bei den Vorgenannten und unterliegt der jeweiligen Lizenz. Die Marke „openSUSE“ ist eine Marke von Novell, Inc. in den USA und anderen Ländern und wird nach Genehmigung verwendet. Gemäß dieser Vereinbarung sind Sie zur Verteilung unveränderter Kopien von openSUSE 11.1 mit der Marke „openSUSE“ unter der Bedingung berechtigt, dass Sie die Markenrichtlinien des openSUSE-Projekts befolgen. Diese sind unter http://www.opensuse.org/Legal zu finden. Diese Markenrichtlinien sind bei der Verteilung von openSUSE 11.1 unabhängig davon einzuhalten, ob openSUSE 11.1 verändert wurde.

Soweit in dieser Vereinbarung oder in einer Lizenz zu einer bestimmten Komponente nicht ausdrücklich erwähnt, WERDEN OPENSUSE 11.1 UND DESSEN KOMPONENTEN GEMÄSS DEN ENTSPRECHENDEN GESETZEN IN DER VERFÜGBAREN FORM OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT UND LIZENZIERT. HIERZU GEHÖREN DIE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUMSRECHT, NICHTBEEINTRÄCHTIGUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Das openSUSE-Projekt garantiert nicht, dass die in openSUSE 11.1 enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen und dass openSUSE 11.1 völlig fehlerfrei ausgeführt wird oder genau wie in der Begleitdokumentation beschrieben funktioniert. DIE NUTZUNG VON OPENSUSE 11.1 ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR.

GEMÄSS DEN ENTSPRECHENDEN GESETZEN SIND DAS OPENSUSE-PROJEKT UND DESSEN LIZENZGEBER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER MITARBEITER NICHT FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH DIREKTER, BEILÄUFIG ENTSTANDENER ODER FOLGESCHÄDEN SOWIE PROFIT- ODER ERSPARNISVERLUST HAFTBAR, DIE SICH AUS DER NUTZUNG BZW. DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG VON OPENSUSE 11.1 ERGEBEN KÖNNEN. DIES GILT AUCH DANN, WENN DAS OPENSUSE-PROJEKT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE. IN LÄNDERN, IN DENEN DIE RECHTSPRECHUNG DEN AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG VON SCHADENSERSATZFORDERUNGEN BESCHRÄNKT, BETRÄGT DIE GESAMTHAFTUNG DES OPENSUSE-PROJEKTS UND SEINER LIZENZGEBER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER MITARBEITER MAXIMAL 50 US-DOLLAR ODER, SOFERN EINE DERARTIGE EINSCHRÄNKUNG NICHT ERLAUBT IST, DEN MAXIMAL ZULÄSSIGEN BETRAG.

Gemäß der Gesetzgebung der USA versichern und garantieren Sie, dass: (a) Ihnen bekannt ist, dass openSUSE 11.1 Exportkontrollen gemäß den „Export Administration Regulations“ (EAR) des US-Wirtschaftsministeriums unterliegt; (b) Sie sich nicht in einem verbotenen Zielexportland gemäß den Vorschriften und Bestimmungen der EAR oder der USA befinden; (c) openSUSE 11.1 nicht ohne die erforderlichen Exportlizenzen oder -genehmigungen von der US-Regierung an verbotene Orte, Einheiten oder Privatpersonen exportieren oder rückexportieren; (d) openSUSE 11.1 nicht ohne Genehmigung der US-Regierung in Form von Bestimmungen oder spezieller Lizenzen zur Verwendung in Nuklear-, chemischen oder biologischen Waffen oder in der Raketentechnologie einsetzen oder übertragen; (e) Ihnen bekannt ist und Sie zustimmen, dass Sie, wenn Sie sich in den USA befinden und openSUSE 11.1 an qualifizierte Endbenutzer exportieren oder übertragen, gemäß EAR Abschnitt 741.17(e) dem Commerce Department's Bureau of Industry & Security (BIS) halbjährliche Berichte mit Namen und Adresse (einschließlich Land) aller Empfänger liefern müssen und (f) darüber informiert sind, dass andere Länder Import, Nutzung oder Export von Verschlüsselungsprodukten möglicherweise einschränken und Sie allein für die Einhaltung derartiger Import-, Nutzungs- oder Exporteinschränkungen verantwortlich sind.

Sollte sich eine Bestimmung in dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar erweisen, ist die Durchsetzbarkeit aller anderen Bestimmungen davon nicht betroffen. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Utah und der USA, unabhängig von Gesetzen zur Regelung einander widersprechender Gesetze, mit der Ausnahme, dass die Konvention der Vereinten Nationen für den internationalen Verkauf von Gütern nicht zutrifft. Diese Vereinbarung stellt das gesamte Übereinkommen zwischen Ihnen und dem openSUSE-Projekt im Hinblick auf den Gegenstand der Vereinbarung dar und kann nur in einem von beiden Parteien unterschriebenen Schriftstück geändert werden. Ein Verzicht auf eines der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte wird erst wirksam, wenn dieser schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der zu bindenden Partei unterschrieben ist. Ein Verzicht auf ein zuvor oder derzeit gültiges Recht, der auf einen Vertragsbruch oder eine Unterlassung zurückzuführen ist, kann nicht als Verzicht auf künftige Rechte erachtet werden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen in FAR 52.227-14 (Juni 1987), Alternate III (Juni 1987), FAR 52.227-19 (Juni 1987) oder DFARS 252. 227-7013 (b)(3) (November 1995) bzw. den zutreffenden Folgebestimmungen.

Copyright (c) 2008 The openSUSE Project. Alle Rechte vorbehalten. „Novell“ und „openSUSE“ sind Marken von Novell, Inc., begründet, gefördert und ausgewiesen vom openSUSE-Projekt. „Linux“ ist eine eingetragene Marke von Linus Torvalds. Alle anderen Marken sind das Eigentum der jeweiligen Besitzer.